Resturlaub ins nächste Jahr übertragen – Übertrag & Verfall
Verfällt Resturlaub am 31. Dezember oder am 31. März? Die Regeln zur Übertragung, die Hinweispflicht des Arbeitgebers und was bei Langzeiterkrankung gilt.
Aktualisiert am 26. September 2026
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig, etwa bei Personalmangel oder Krankheit. Übertragener Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden, also bis zum 31. März.
Urlaub verfällt nicht automatisch
Seit den EuGH-Entscheidungen Kreuziger (C-619/16) und Max-Planck-Gesellschaft (C-684/16) und der anschließenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 9 AZR 541/15) verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber:
- Sie konkret und rechtzeitig aufgefordert hat, den Resturlaub zu nehmen, und
- Sie darauf hingewiesen hat, dass er sonst am Jahresende bzw. am Ende des Übertragungszeitraums verfällt.
Hat der Arbeitgeber das versäumt, bleibt der Urlaub bestehen und wird weiter übertragen. Auch die regelmäßige dreijährige Verjährung greift dann nicht (BAG 9 AZR 266/20).
Langzeiterkrankung
Können Sie Ihren Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen, verfällt der gesetzliche Urlaub spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Für Urlaub aus 2025 ist das der 31. März 2027.
Regeln in Arbeits- und Tarifvertrag
Viele Verträge erlauben eine Übertragung bis zu einem späteren Datum (z. B. 30. Juni) oder begrenzen die Übertragung von Mehrurlaub. Solche Regeln dürfen großzügiger sein, aber nur den Urlaub oberhalb des gesetzlichen Minimums einschränken.
Elternzeit und Mutterschutz
Urlaub, der wegen Elternzeit nicht genommen wurde, wird bis zum Ende des Jahres nach der Elternzeit übertragen (§ 17 Abs. 2 BEEG). Urlaub, der wegen der Mutterschutzfristen nicht genommen werden konnte, kann nach deren Ende genommen werden (§ 24 MuSchG).
Resturlaub berechnen
Im Urlaubsrechner tragen Sie unter Resturlaub & Auszahlung den Übertrag aus dem Vorjahr und die bereits genommenen Tage ein. Der Rechner zeigt dann, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen.
Mit Ihren eigenen Zahlen berechnen
Öffnet den Urlaubsrechner mit dem Beispiel aus diesem Ratgeber.