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Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berechnen (§ 208 SGB IX)

Schwerbehinderte Beschäftigte mit einem GdB ab 50 erhalten eine zusätzliche Arbeitswoche Urlaub. So wird der Zusatzurlaub bei Teilzeit und im Teiljahr berechnet.

Aktualisiert am 26. September 2026

Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung, GdB, von mindestens 50) haben Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr bei einer 5-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Gleichgestellte behinderte Menschen (GdB 30 oder 40 mit Gleichstellung) haben diesen Anspruch nicht.

Teilzeit und andere Arbeitszeitmodelle

Der Zusatzurlaub entspricht immer einer Arbeitswoche:

Arbeitstage / Woche Zusatzurlaub
6 Tage 6 Tage
5 Tage 5 Tage
4 Tage 4 Tage
3 Tage 3 Tage

Die Zusatztage kommen zu Ihrem normalen Urlaubsanspruch hinzu, egal ob das der gesetzliche Mindesturlaub oder ein höherer vertraglicher Urlaub ist.

Teiljahr

Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, oder treten Sie im Laufe des Jahres ein bzw. aus, beträgt der Zusatzurlaub 1/12 je vollem Monat. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 208 Abs. 2 SGB IX).

Beispiel: 4-Tage-Woche, Schwerbehinderung anerkannt ab 1. Juli: 4 × 6 ÷ 12 = 2 Tage Zusatzurlaub für das Jahr.

Rückwirkende Anerkennung

Wird die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt, gilt auch der Zusatzurlaub rückwirkend. Er unterliegt aber den normalen Übertragungsregeln – informieren Sie Ihren Arbeitgeber deshalb frühzeitig über den Antrag.

Im Urlaubsrechner aktivieren Sie unter Sonderfälle die Option Schwerbehindert.

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