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Urlaubstage berechnen – Formel für den anteiligen Urlaubsanspruch

Mit welcher Formel Sie Urlaubstage berechnen: Grundformel, Zwölftelung für den anteiligen Urlaubsanspruch, Urlaub pro Monat und die Rundungsregel nach § 5 BUrlG.

Aktualisiert am 26. September 2026

Wer seinen Urlaubsanspruch berechnen möchte, kommt mit zwei Formeln aus: einer für die Umrechnung auf die eigenen Arbeitstage und einer für den anteiligen Urlaubsanspruch, wenn Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt sind. Danach wird nach § 5 Abs. 2 BUrlG gerundet.

Formel 1: Urlaubstage nach Arbeitstagen

Urlaubstage = Jahresurlaub ÷ Arbeitstage im Betrieb × Ihre Arbeitstage pro Woche

Bei einer 5-Tage-Woche im Betrieb und voller Stelle ist das Ergebnis einfach die Zahl aus Ihrem Arbeitsvertrag. Die Formel wird wichtig, sobald Sie in Teilzeit oder eine 4-Tage-Woche arbeiten.

Formel 2: anteilige Urlaubstage berechnen (Zwölftelung)

anteiliger Urlaub = Jahresurlaub × volle Beschäftigungsmonate ÷ 12

Die Zwölftelung gilt nach § 5 Abs. 1 BUrlG in drei Fällen:

  1. Eintritt nach dem 30. Juni – die sechsmonatige Wartezeit wird im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt (Buchst. a).
  2. Austritt vor Ablauf der Wartezeit – das Arbeitsverhältnis endet in den ersten sechs Monaten (Buchst. b).
  3. Austritt bis zum 30. Juni nach erfüllter Wartezeit (Buchst. c).

Wer nach dem 30. Juni mit erfüllter Wartezeit ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Urlaub. Mehr dazu im Ratgeber Urlaubsanspruch bei Kündigung.

Nur volle Monate zählen

Gezählt wird ab dem Eintrittsdatum, nicht nach Kalendermonaten. Beginnt das Arbeitsverhältnis am 14. März, läuft der erste Monat vom 14. März bis zum 13. April. Angebrochene Monate fallen weg.

Beispiel: Eintritt am 1. August, 30 Tage Jahresurlaub. August bis Dezember = 5 volle Monate. 30 × 5 ÷ 12 = 12,5 → 13 Urlaubstage.

Beispiel mit Teilzeit: 28 Tage Jahresurlaub, 4-Tage-Woche, Eintritt am 1. August. 28 ÷ 5 × 4 = 22,4 Tage im vollen Jahr. 22,4 × 5 ÷ 12 = 9,33 Urlaubstage.

Urlaubsanspruch pro Monat

Jahresurlaub (5-Tage-Woche) Urlaub pro vollem Monat
20 Tage 1,67 Tage
24 Tage 2 Tage
25 Tage 2,08 Tage
26 Tage 2,17 Tage
28 Tage 2,33 Tage
30 Tage 2,5 Tage

Der Monatswert ist nur in den drei Fällen oben relevant. Im laufenden Arbeitsverhältnis entsteht der volle Jahresurlaub jeweils am 1. Januar, er wird nicht Monat für Monat angespart.

Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG

  • Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet: 12,5 → 13.
  • Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet: 9,33 bleiben 9,33 Tage. Der Rest wird stundenweise gewährt oder bei Austritt ausgezahlt.

Reihenfolge der Berechnung

  1. Jahresurlaub laut Vertrag (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche, § 3 BUrlG)
  2. Umrechnung auf Ihre Arbeitstage
  3. Zwölftelung bei Eintritt oder Austritt im Jahr
  4. Zusatzurlaub (z. B. Schwerbehinderung) oder Kürzung (Elternzeit)
  5. Rundung

Genau in dieser Reihenfolge rechnet auch der Urlaubsrechner und zeigt Ihnen jeden Zwischenschritt.

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